Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 · CamperVerbund – Betrieben von Daniel Löwens

§ 1 Geltungsbereich, Plattformbetreiber und Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Online-Plattform CamperVerbund, erreichbar unter www.camperverbund.de (nachfolgend „Plattform"), die von

Daniel Löwens
Schillerring 177, 56626 Andernach
E-Mail: support@camperverbund.de
WhatsApp Support: +359 885 632 060
USt-IdNr.: DE329121834

(nachfolgend „Plattformbetreiber" oder „CamperVerbund") betrieben wird.

1.2 CamperVerbund ist ein Vermittlungsmarktplatz. Die Plattform stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit, über die private und gewerbliche Vermieter (nachfolgend „Vermieter") Wohnmobile, Campervans und ähnliche Freizeitfahrzeuge (nachfolgend „Fahrzeuge") an Mieter (nachfolgend „Mieter") vermieten können. CamperVerbund ist selbst nicht Vermieter der auf der Plattform angebotenen Fahrzeuge, sofern keine gesonderte Kennzeichnung als eigenes Angebot des Plattformbetreibers vorliegt.

1.3 Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Vermieter und dem Mieter zustande. CamperVerbund handelt dabei als Vermittler und Zahlungsabwickler. Die Verantwortung für das Fahrzeug, seine Verkehrs- und Betriebssicherheit, die korrekte Beschreibung sowie die ordnungsgemäße Abwicklung des Mietverhältnisses obliegt dem Vermieter.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CamperVerbund stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.5 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Registrierung, Nutzerkonto und Zugangspflichten

2.1 Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung und die Erstellung eines persönlichen Nutzerkontos voraus. Die Registrierung ist natürlichen Personen ab 18 Jahren sowie juristischen Personen gestattet.

2.2 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung und im Rahmen der Nutzung ausschließlich wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Änderungen sind unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren.

2.3 Pro natürlicher Person ist nur ein Nutzerkonto zulässig. Die Übertragung des Nutzerkontos an Dritte ist nicht gestattet.

2.4 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (insbesondere Passwort) geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugten Zugang ist CamperVerbund unverzüglich zu benachrichtigen.

2.5 CamperVerbund behält sich vor, Nutzerkonten ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen, wenn der Nutzer gegen diese AGB verstößt, falsche Angaben macht oder die Plattform missbräuchlich nutzt.

2.6 Vermieter müssen vor der ersten Fahrzeugeinstellung ihre Identität und, soweit zutreffend, ihre gewerbliche Eigenschaft gegenüber CamperVerbund nachweisen. CamperVerbund ist berechtigt, hierfür Ausweisdokumente oder Gewerbeanmeldungen anzufordern.

§ 3 Fahrzeugangebote, Pflichten des Vermieters

3.1 Vermieter sind berechtigt, ihre Fahrzeuge auf der Plattform anzubieten. Jedes Inserat ist vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu halten. Irreführende, unvollständige oder falsche Angaben (z. B. zu Ausstattung, Zustand, Kilometerstand, Versicherungsstatus) sind untersagt.

3.2 Der Vermieter versichert, dass er über das Recht verfügt, das Fahrzeug zu vermieten (Eigentümer oder ermächtigter Verfügungsberechtigter), und dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vermietung

  • Verkehrssicher und technisch einwandfrei ist (§ 29 StVZO, Hauptuntersuchung gültig),
  • Ordnungsgemäß zugelassen und pflichtversichert ist (mindestens Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß PflVG),
  • Frei von Rechten Dritter ist, die einer Vermietung entgegenstehen,
  • Die für Wohnmobile geltenden Vorschriften der StVZO erfüllt.

3.3 Der Vermieter ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Korrektheit sämtlicher fahrzeugbezogener Unterlagen (Fahrzeugschein, Versicherungsnachweis, Unfallfreiheitsbescheinigung etc.) und stellt diese dem Mieter bei Übergabe zur Verfügung.

3.4 CamperVerbund übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Vermieter eingestellten Informationen und ist nicht verpflichtet, diese auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

3.5 Vermieter sind verpflichtet, Preise, Verfügbarkeiten und sonstige Buchungskonditionen stets aktuell zu halten und im System zeitnah zu pflegen. Doppelbuchungen, die auf unzureichender Pflege beruhen, gehen zu Lasten des Vermieters.

3.6 Das Umgehen der Plattform durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Mieter zum Zweck der provisionspflichtigen Buchungsabwicklung außerhalb der Plattform ist untersagt. Bei nachgewiesenem Verstoß ist CamperVerbund berechtigt, die entgangene Provision als Schadenersatz geltend zu machen und das Vermieterkonto zu sperren.

§ 4 Buchungsprozess und Vertragsschluss

4.1 Die Darstellung von Fahrzeugen auf der Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine invitatio ad offerendum dar.

4.2 Der Buchungsvorgang läuft wie folgt ab:

  1. Der Mieter wählt ein Fahrzeug und den gewünschten Zeitraum aus und sendet eine Buchungsanfrage.
  2. Der Vermieter erhält eine Benachrichtigung und hat die Möglichkeit, die Anfrage anzunehmen oder abzulehnen.
  3. Mit der Bestätigung durch den Vermieter und der gleichzeitigen Entgegennahme der Anzahlung des Mieters kommt der Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter zustande.
  4. CamperVerbund sendet dem Mieter eine Buchungsbestätigung per E-Mail.

4.3 Bis zur Bestätigung durch den Vermieter besteht kein verbindlicher Vertrag; der Mieter kann die Anfrage jederzeit kostenfrei zurückziehen.

4.4 Sondervereinbarungen (z. B. individuelle Ausstattung, Übergabeort) sind ausschließlich über das interne Nachrichtensystem der Plattform zu treffen und dort zu dokumentieren. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, es sei denn, sie wurden schriftlich im System festgehalten.

4.5 Voraussetzungen für den Abschluss eines Mietvertrags auf Mieterseite sind grundsätzlich:

  • Mindestalter 21 Jahre (der tatsächliche Fahrer), abweichende Mindestaltervorgaben des jeweiligen Vermieters haben Vorrang,
  • Gültiger EU-Führerschein (Klasse B, mindestens 2 Jahre Besitz), Klasse BE/C1 je nach Fahrzeuggewicht,
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Akzeptanz der fahrzeugspezifischen Bedingungen des Vermieters.

§ 5 Preise, Vermittlungsgebühren und Zahlungsabwicklung

5.1 Mietpreise. Die vom Vermieter festgelegten Mietpreise sind Endpreise in Euro (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern der Vermieter umsatzsteuerpflichtig ist). Zusatzkosten (Endreinigung, Kilometerpakete, Zubehör) sind im Inserat gesondert auszuweisen.

5.2 Vermittlungsprovision (Vermieter). CamperVerbund erhebt vom Vermieter eine Vermittlungsprovision in Höhe von derzeit 3 % des Brutto-Mietpreises (ohne Extras und Kautionen), die automatisch bei der Auszahlung einbehalten wird. Die Provision ist auch dann fällig, wenn der Mieter die Buchung storniert und die Stornogebühr einbehalten wird. CamperVerbund behält sich vor, die Provisionshöhe mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen per E-Mail anzupassen; für bereits bestätigte Buchungen gilt der zum Buchungszeitpunkt vereinbarte Satz.

5.3 Freemium-Regelung. Die ersten drei (3) bestätigten Buchungen eines neu registrierten Vermieters sind provisionsfrei. Ab der vierten Buchung gilt der reguläre Provisionssatz gemäß Ziff. 5.2.

5.4 Zahlungsabwicklung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den zertifizierten Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Kreditkarte (Visa, Mastercard), SEPA-Lastschrift sowie weitere von Stripe angebotene Methoden. CamperVerbund speichert selbst keine vollständigen Zahlungsdaten.

5.5 Anzahlung (Online-Zahlung). Bei Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 10 % des Gesamtmietpreises fällig und sofort über Stripe eingezogen. Die Anzahlung ist Teil des Gesamtmietpreises und dient gleichzeitig als Buchungssicherung.

5.6 Restzahlung und Kaution bei Fahrzeugübergabe. Der verbleibende Mietpreis (90 % des Gesamtmietpreises) sowie eine etwaige Kaution werden bar bei der Fahrzeugübergabe direkt an den Vermieter entrichtet. CamperVerbund ist an dieser Transaktion nicht beteiligt und übernimmt keine Haftung für deren Abwicklung. Vermieter und Mieter sind verpflichtet, die Barzahlung und Kautionshöhe im Übergabeprotokoll zu dokumentieren.

5.7 Kaution. Der Vermieter legt die Kautionshöhe im Inserat fest. Die Kaution wird bei Fahrzeugübergabe in bar entrichtet und nach schadensfreier Rückgabe vom Vermieter zurückgegeben. CamperVerbund übernimmt keine Haftung für Streitigkeiten über die Kautionsrückgabe; die Abwicklung obliegt ausschließlich dem Vermieter.

5.8 Auszahlung an Vermieter. Da die Restzahlung (90 %) direkt in bar an den Vermieter fließt, zahlt CamperVerbund dem Vermieter aus der Online-Anzahlung dessen Anteil aus (10 % des Gesamtmietpreises abzüglich der Provision und Stripe-Gebühren). Die Auszahlung erfolgt nach Buchungsbestätigung und Ablauf der Stornofrist.

§ 6 Stornierung durch den Mieter

6.1 Stornierungsprozess. Der Mieter kann eine bestätigte Buchung über sein Nutzerkonto stornieren. Die Stornierung wird mit Eingang der Erklärung bei CamperVerbund wirksam.

6.2 Stornogebühr (Mieter). Da der Mieter bei Buchungsbestätigung ausschließlich eine Anzahlung von 10 % des Gesamtmietpreises online leistet und der Restbetrag (90 %) erst bei Fahrzeugübergabe in bar entrichtet wird, gilt folgende einheitliche Regelung:

Zeitpunkt der StornierungEinbehaltRückerstattung
Jederzeit – unabhängig vom Zeitpunkt10 % des Gesamtmietpreises (= geleistete Anzahlung)0 € (Anzahlung wird einbehalten)

Hinweis: Da der Mieter online ausschließlich die Anzahlung (10 %) leistet und die verbleibenden 90 % sowie die Kaution erst bei Fahrzeugübergabe in bar fällig werden, beschränkt sich der Einbehalt bei einer Stornierung auf die bereits gezahlte Anzahlung. Weitere Stornogebühren über die Anzahlung hinaus werden von CamperVerbund nicht erhoben und nicht eingezogen.

6.3 Gebührenerstattung. Stripe-Transaktionsgebühren sowie die Vermittlungsprovision von CamperVerbund werden bei einer Mieter-Stornierung nicht erstattet, da diese Kosten unwiderruflich entstanden sind.

6.4 Ein Rückzahlungsanspruch bei Nichtnutzung des Fahrzeugs infolge eigenen Verschuldens (z. B. verspätete Abholung, fehlende Dokumente) besteht nicht.

6.5 Verbrauchern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit einem konkreten Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Auf diesen Ausschluss wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.

§ 7 Stornierung durch den Vermieter – Stornopauschale und KPI-Index

7.1 Grundsatz. Der Vermieter ist verpflichtet, das Fahrzeug wie gebucht bereitzustellen. Eine Stornierung durch den Vermieter ist nur aus wichtigem Grund zulässig (z. B. nachgewiesener technischer Defekt, der die Sicherheit des Mieters gefährdet, oder sonstige unvorhersehbare Umstände, die eine Bereitstellung unmöglich machen). Komfortgründe, Doppelbuchungen infolge mangelhafter Kalenderpflege oder wirtschaftliches Desinteresse stellen keinen wichtigen Grund dar.

7.2 Folgen des Vermieter-Stornos (Phase A – vor Anzahlung). Hat der Mieter zum Zeitpunkt der Stornierung durch den Vermieter noch keine Anzahlung geleistet, wird das Mietverhältnis ohne Zahlungsfolgen aufgelöst. CamperVerbund informiert den Mieter unverzüglich per E-Mail. Auf den KPI-Index hat eine Phase-A-Stornierung keinen Einfluss.

7.3 Folgen des Vermieter-Stornos (Phase B – nach Anzahlung). Storniert der Vermieter eine Buchung, nachdem der Mieter bereits die Anzahlung geleistet hat, gelten folgende Bedingungen:

  • Vollständige Rückerstattung an den Mieter: Der Mieter erhält 100 % seiner geleisteten Anzahlung automatisch zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt auf dem Originalzahlungsweg (Kreditkarte oder SEPA) und wird von CamperVerbund unmittelbar nach Abschluss des Stornoprozesses veranlasst. Die Gutschrift erscheint je nach Zahlungsart innerhalb von 5–10 Bankarbeitstagen.
  • Kostenlast des Vermieters: Der Vermieter trägt die Kosten der Rückabwicklung. CamperVerbund zieht hierfür eine Stornopauschale in Höhe der entgangenen Vermittlungsprovision (3 % des Gesamtmietpreises) ein. Etwaige durch die Rückabwicklung entstehende Stripe-Transaktionsgebühren werden derzeit nicht zusätzlich an den Vermieter weiterberechnet; CamperVerbund behält sich vor, dies künftig mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen.
  • Digitaler Storno-Prozess (Schritt-für-Schritt): Der Vermieter initiiert die Stornierung über sein Dashboard (Buchungsübersicht → „Buchung stornieren"). Die Plattform berechnet automatisch die anfallende Stornopauschale und zeigt dem Vermieter eine verbindliche Kostenvorschau (aufgeschlüsselt nach Provision und Stripe-Kosten). Erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Vermieter wird er zu einem gesicherten Stripe-Checkout weitergeleitet. Zahlbar per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Erst nach erfolgreicher Zahlung ändert sich der Buchungsstatus auf „Storniert" – die Buchung ist damit final abgeschlossen und erscheint nicht mehr als aktive Buchung. Schlägt die Zahlung fehl oder wird sie abgebrochen, bleibt die Buchung unverändert aktiv.
  • Stornobeleg: Nach abgeschlossenem Phase-B-Storno steht dem Vermieter in der Buchungsübersicht ein Stornobeleg als PDF zum Download bereit. Dieser enthält die Aufschlüsselung der bezahlten Stornopauschale, die Buchungsdaten und die Bestätigung der Mieter-Rückerstattung und dient dem Vermieter als buchhalterischer Nachweis.
  • Benachrichtigungen: Nach Abschluss des Stornos erhalten sowohl der Mieter (mit Rückerstattungshinweis) als auch der Vermieter (mit Zahlungsbestätigung) automatisch eine E-Mail-Bestätigung.
  • Schadloshaltung: CamperVerbund bleibt durch den Einzug der Stornopauschale finanziell neutral. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter (z. B. Umbuchungskosten, Reiseausfall) sind direkt zwischen den Parteien geltend zu machen.

7.4 KPI-Index (Zuverlässigkeits-Index des Vermieters). CamperVerbund führt für jeden Vermieter einen internen KPI-Index, der die Zuverlässigkeit des Vermieters für andere Plattformnutzer transparent macht und das Suchranking beeinflusst:

  • Jede Stornierung durch den Vermieter nach erfolgter Anzahlung (Phase B) führt zu einem Abzug im KPI-Index.
  • Stornierungen in Phase A (vor Anzahlung), Stornierungen durch den Mieter und Stornierungen durch CamperVerbund-Administratoren haben keinen Einfluss auf den KPI-Index.
  • Der Index berechnet sich aus dem Verhältnis von Phase-B-Stornierungen zu bestätigten Buchungen im rollierenden 90-Tage-Zeitraum: max(0, 1 − (Stornierungen₉₀d / max(1, Buchungen₉₀d))).
  • Ein niedrigerer KPI-Index führt zu einer schlechteren Platzierung in den Suchergebnissen der Plattform.
  • Der Index regeneriert sich automatisch über die Zeit, wenn keine weiteren Phase-B-Stornierungen erfolgen.
  • Der Storno-Zähler wird einmal jährlich (1. Januar) zurückgesetzt (Clean-Slate-Regelung).
  • Vermieter können ihren aktuellen KPI-Index und eine Erläuterung der Berechnungsformel jederzeit in ihrem Dashboard einsehen.

7.5 AGB-Koppelung. Der Vermieter akzeptiert mit der Registrierung und spätestens mit der ersten Fahrzeugeinstellung diese Regelungen ausdrücklich als verbindlichen Vertragsbestandteil. Der Einzug der Stornopauschale und die Anpassung des KPI-Index stellen keine unzulässige Vertragsstrafe, sondern einen pauschalierten Schadensersatz bzw. eine vertragliche Rankingfolge dar.

7.6 Force Majeure. Bei Stornierungen infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote, nachgewiesener Totalschaden des Fahrzeugs ohne Verschulden des Vermieters) kann CamperVerbund auf Antrag auf die Erhebung der Stornopauschale ganz oder teilweise verzichten. Ein Rechtsanspruch auf diesen Verzicht besteht nicht.

§ 8 Fahrzeugübergabe, -nutzung und Rückgabe

8.1 Fahrzeug und Schlüssel werden zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt und Ort übergeben. Über-/Unterschreitungen der vereinbarten Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und gesondert zu vergüten.

8.2 Mieter und Vermieter sind verpflichtet, bei Übergabe gemeinsam den Fahrzeugzustand zu dokumentieren (Übergabeprotokoll mit Fotos). Das Protokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen oder elektronisch zu bestätigen. Es empfiehlt sich die Nutzung der Dokumentationsfunktion in der Plattform.

8.3 Das Fahrzeug darf nur von der in der Buchung benannten Person und zu privaten Reisezwecken innerhalb der vereinbarten Länder genutzt werden. Folgendes ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt:

  • Gewerbliche Nutzung jeglicher Art,
  • Weitervermietung an Dritte (Sub-Vermietung),
  • Fahrten außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebiets (i. d. R. Schengenraum),
  • Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder Testfahrten,
  • Transport von mehr Personen oder Zuladung als vom Hersteller zugelassen,
  • Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Substanzen.

8.4 Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln. Rauchverbot im Fahrzeug gilt, sofern vom Vermieter nicht ausdrücklich gestattet.

8.5 Bei Schäden, Pannen oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Bei Unfällen mit Personenschäden oder erheblichem Sachschaden ist zudem die Polizei zu rufen (§ 142 StGB).

8.6 Das Fahrzeug ist bei Rückgabe im vertragsgemäßen Zustand (inkl. vollgetanktem Kraftstofftank gemäß Übergabezustand und gereinigtem Innenraum, sofern nicht gesondert vereinbart) zu übergeben.

§ 9 Schäden, Haftung des Mieters und Versicherung

9.1 Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden am Fahrzeug, die er oder dritte Personen, denen er die Nutzung gestattet hat, zu vertreten haben, im Rahmen der gesetzlichen Haftung.

9.2 Der Vermieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung zu versichern. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung (mit oder ohne Selbstbeteiligung) sowie eines Schutzbrief/Pannenhilfe-Pakets wird dringend empfohlen und ist im Inserat klar auszuweisen.

9.3 Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung richten sich nach dem Versicherungsvertrag des Vermieters; der Vermieter hat dem Mieter die wesentlichen Versicherungsdetails vor Buchungsabschluss im Inserat offenzulegen.

9.4 CamperVerbund ist kein Versicherungsunternehmen und übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeug, Ladung, Drittfahrzeugen oder Personen, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines auf der Plattform vermittelten Fahrzeugs entstehen.

9.5 Forderungen aus Schäden, die nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind, sind ausschließlich zwischen Mieter und Vermieter zu klären. CamperVerbund kann auf Anfrage bei der Streitbeilegung unterstützen, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

§ 10 Haftung von CamperVerbund

10.1 CamperVerbund haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Im Übrigen ist die Haftung von CamperVerbund auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt, wenn CamperVerbund eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) leicht fahrlässig verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Jede weitergehende Haftung von CamperVerbund ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:

  • Schäden, die durch die Inhalte der Fahrzeuginserate (Richtigkeit, Vollständigkeit) entstehen,
  • Schäden durch das Verhalten von Vermietern oder Mietern,
  • Schäden durch den Ausfall der Plattform oder technische Störungen,
  • Schäden durch Datenverlust, soweit der Nutzer zumutbare Datensicherungsmaßnahmen ergriffen hätte,
  • Schäden durch Cyberangriffe, soweit CamperVerbund die nach dem Stand der Technik erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat.

10.4 CamperVerbund handelt als Vermittler und ist nicht Partei des Mietvertrags zwischen Vermieter und Mieter. Ansprüche aus dem Mietverhältnis (Mängel, Schadensersatz, Rückforderung) sind daher direkt zwischen den Vertragsparteien geltend zu machen.

§ 11 Bewertungen und Nutzergenerierte Inhalte

11.1 Nach Abschluss einer Miete sind Mieter und Vermieter berechtigt, gegenseitige Bewertungen auf der Plattform abzugeben. Bewertungen müssen wahrheitsgemäß, sachlich und auf eigener Erfahrung beruhend sein.

11.2 Untersagt sind Bewertungen, die beleidigend, diskriminierend, verleumderisch oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind. CamperVerbund behält sich vor, solche Bewertungen zu entfernen oder zu moderieren.

11.3 Nutzer räumen CamperVerbund mit der Abgabe von Bewertungen, Kommentaren oder sonstigen Inhalten ein nicht-exklusives, weltweites, gebührenfreies, unterlizenzierbares Recht ein, diese Inhalte zum Betrieb und zur Verbesserung der Plattform zu verwenden, zu vervielfältigen und anzuzeigen.

11.4 Nutzergenerierte Inhalte geben die Meinung des jeweiligen Nutzers wieder. CamperVerbund macht sich fremde Inhalte nicht zu eigen und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit.

§ 12 Verbotene Nutzung, Sperren

12.1 Die Nutzung der Plattform für folgende Zwecke ist untersagt:

  • Verstoß gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter (Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte),
  • Verbreitung von Spam, Schadsoftware, Phishing oder sonstigen schädlichen Inhalten,
  • Manipulative oder automatisierte Abfrage von Plattformdaten (Scraping) ohne ausdrückliche Zustimmung,
  • Vortäuschung einer falschen Identität oder Eingabe falscher Kontaktdaten,
  • Umgehung von Sicherheitsmechanismen der Plattform,
  • Geldwäsche oder sonstige Verwendung der Plattform für illegale Finanzgeschäfte.

12.2 CamperVerbund ist berechtigt, bei Verdacht auf Verstöße gegen diese AGB oder geltendes Recht Nutzerkonten vorübergehend zu sperren und Buchungen zu stornieren, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.

12.3 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist CamperVerbund zur dauerhaften Sperrung und Löschung des Nutzerkontos berechtigt. Ein Anspruch auf Wiederherstellung des Kontos besteht nicht.

§ 13 Datenschutz

13.1 CamperVerbund verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer ausschließlich gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften.

13.2 Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten und zur Datensicherheit sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die Bestandteil dieser AGB ist.

13.3 Vertragsdaten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (i. d. R. 10 Jahre für Buchungsunterlagen, § 147 AO / § 257 HGB) gelöscht.

13.4 Zur Zahlungsabwicklung werden erforderliche Daten an Stripe gemäß deren Datenschutzbestimmungen übermittelt. Stripe ist als Auftragsverarbeiter und eigenverantwortlicher Datenverarbeiter tätig.

13.5 Nutzer haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Anfragen sind an support@camperverbund.de zu richten.

§ 14 Geistiges Eigentum

14.1 Sämtliche Inhalte der Plattform (Design, Texte, Grafiken, Logos, Software, Datenbankstruktur) sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von CamperVerbund oder lizenzierter Dritter. Jede Nutzung über die bestimmungsgemäße Plattformnutzung hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

14.2 Das Markenzeichen „CamperVerbund" sowie zugehörige Logos dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht verwendet werden.

§ 15 Laufzeit, Kündigung des Nutzungsvertrags

15.1 Der Nutzungsvertrag zwischen CamperVerbund und dem Nutzer wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

15.2 Die Kündigung durch den Nutzer erfolgt durch Löschung des Nutzerkontos im Dashboard oder durch schriftliche Mitteilung an support@camperverbund.de.

15.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für CamperVerbund insbesondere vor bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB, falsche Angaben oder strafrechtlich relevantem Verhalten.

15.4 Bei Kündigung werden aktive und bestätigte Buchungen nicht automatisch storniert; die Parteien des Mietvertrags sind zur ordnungsgemäßen Abwicklung verpflichtet.

§ 16 Änderungen der AGB

16.1 CamperVerbund behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail an die hinterlegte Adresse mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt.

16.2 Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

16.3 Im Falle des Widerspruchs ist CamperVerbund berechtigt, das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB zu kündigen.

§ 17 Streitbeilegung

17.1 CamperVerbund ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17.2 Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. CamperVerbund ist zur Teilnahme nicht verpflichtet.

17.3 Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter aus dem Mietverhältnis sind ausschließlich zwischen diesen Parteien zu klären. CamperVerbund kann auf Anfrage als Mediator tätig werden, ist hierzu aber nicht verpflichtet und übernimmt dabei keine Haftung.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

18.2 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von CamperVerbund (Andernach), sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gegenüber Verbrauchern gilt der allgemeine Gerichtsstand.

18.3 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

18.4 Schriftformerfordernis. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

18.5 Vertragssprache. Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abweichungen zwischen einer deutschen und einer andersprachigen Fassung dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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